Verkaufs- und Geschäftsbedingungen für Versteigerung der Gegenstände „Russenvilla in Traunkirchen“.

1. Geltungsbereich
Die Auteno Versteigerungs- und Auktionen GmbH., Faßbinderstr. 1, A-4600 Wels, (im Folgenden „Versteigerer“ genannt) führt zu den nachstehenden Bedingungen Versteigerungen von beweglichen Gütern durch, die durch die Abgabe von Geboten anerkannt werden.

2. Grundlagen der Versteigerung:
a.) Die Versteigerung ist freiwillig und öffentlich und wird nach den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung durchgeführt. Sie wird durch den Versteigerer als Kommissionär im eigenen Namen auf Rechnung der Einlieferer durchgeführt, die unbenannt bleiben.
b.) Die zur Versteigerung kommen Gegenstände können vor der Auktion besichtigt werden. Die Sachen sind gebraucht. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich bei der Auktion befinden. Die Katalogangaben sind nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, sind aber nicht Teil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Gegenstände, das gleiche gilt für deren Bezeichnung beim Ausruf. Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes sind nicht in jedem Falle angegeben. Für eine bestimmte Beschaffenheit oder Mängel, Fehler, Schäden oder Vollständigkeit wird keine Gewähr geleistet. Alle Angaben über Daten, Maße und Bau - / Entstehungsjahre sind unverbindlich. Eine Besichtigung der Versteigerungsgegenstände wird ausdrücklich angeraten.
c.) Die Bezahlung der ersteigerten Exponate kann ausschließlich in Euro und in bar erfolgen.

3. Gebote, Zuschlag:
a.) Die Beteiligung an der Auktion setzt grundsätzlich voraus, dass der Interessent im Besitz des Kataloges ist, in dem diese Bedingungen abgedruckt sind.
b.) Die an der Versteigerung teilnehmenden Personen, anerkennen durch Übernahme der Bieterkarte, die jeweils gültigen Versteigerungsbedingungen.
c.) Der Teilnahmer hat vor der Versteigerung eine Bieterkarte mit seinen persönlichen Daten auszufüllen und durch Vorlage eines Ausweises zu bestätigen..
d.) Es werden nur Personen mit einer Bieterkarte zur Versteigerung zugelassen.
e.) Mit Abgabe eines Gebotes (schriftlich oder mündlich) werden die jeweils gültigen Versteigerungsbedingungen anerkannt und sind rechtverbindlich.
f.) Eine Rücknahme eines abgegebenen Gebotes ist nicht möglich und gilt als vereinbart.
g.) Gebote sind laut und vernehmlich abzugeben. Das Auktionshaus kann auch telefonische Gebote zulassen. Schriftliche Gebote sind auf dem dafür vorgesehenen Auftragsformular in deutlich lesbarer Schrift zu erteilen und spätestens einen Tage vor der Auktion auf dem Postweg, per Mail oder persönlich, unter Angabe der Kontaktdaten zu übermitteln.
h.) Die Ausbietung eines Gegenstandes erfolgt durch die Nennung der Katalognummer und des vom Auktionator nach freiem Ermessen festgesetzten Ausrufpreises. Den Zuschlag erhält der / die Meistbietende.
i.) Der Versteigerer ist berechtigt, Gegenstände ohne Angabe von Gründen von der Versteigerung zurückzuziehen. Jedes Gebot kann ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden. Der Auktionator kann Nummern vereinigen, trennen und außerhalb der Reihenfolge ausbieten.
j.) Jedes Gebot bindet den Bieter/-in so lange, bis ein Mitbieter/-in ein höheres Gebot abgibt. Den Zuschlag erhält der/die Höchstbietende, nachdem sein Gebot dreimal vom Versteigerer wiederholt wurde. Entstehen Streitigkeiten über das letzte Gebot, so kommt der Gegenstand nochmals zur Versteigerung.
k.) Absprachen zwischen Interessenten die auf eine Verringerung des Meistbotes abzielen, über die Unterlassung des Mitbietens, über unsachliche Bietgemeinschaften, über Abstandszahlungen und dergleichen sind untersagt. Der Versteigerer ist berechtigt, alle Zuwiderhandelnde von der Auktion auszuschließen. Sie haben überdies alle durch die verbotene Absprache verursachte Schäden zu ersetzen.
l.) Der Versteigerer ist berechtigt Personen ohne Angaben von Gründen, von der Auktion auszuschließen
m.) Der Aufruf beginnt in der Regel bei € 1,-- oder einem vom Auktionator festgelegten Preis bzw. einem bereits vorliegendem Gebot und wird nach folgenden Stufen gesteigert:
€ 1.-- bis € 100,-- mit € 10,-- Stufen, € 100,-- bis € 500,-- mit € 20,-- Stufen,
€ 500,-- bis € 1.000,-- mit € 50,-- Stufen, € 1.000,-- bis 1.800,-- mit € 200,-- Stufen
ab € 4.000,-- mit € 500,-- Geboten.
n.) Bei Zuschlagserteilung geht das Risiko auf den Ersteher/-in über, womit auch die Haftung und Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes oder der Beschädigung durch Feuer Wasser, Sturm, Diebstahls und Einbruchsdiebstahls auf den Käufer/-in übergeht. Der Erwerb der Gegenstände erfolgt unter ausdrücklichem Verzicht auf Reklamation.

4. Kaufpreis, Fälligkeit und Zahlung
a.) Die Zahlung der ersteigerten Gegenstände. Auf den Zuschlagpreis / Meistbot wird ein Aufgeld in der Höhe von 25% jedoch mindesten € 20.-- erhoben. Im Aufgeld ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Wegen Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UstG, wird die UST bei den Gegenständen nicht ausgewiesen.
b.) Der Zuschlagpreis und das Aufgeld sind vom Käufer unverzüglich nach Zuschlagserteilung, spätestens bis zum Ende der Versteigerung zu leisten.
c.) Der ersteigerte Gegenstand wir erst nach vollständiger Bezahlung ausgehändigt. Die ersteigerten Positionen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Versteigerers bzw. dessen Auftraggeber/-in.
d.) Wird der Kaufpreis vom meistbietendem nicht bis zum Schluss der Versteigerung erlegt, kann der ihm zugeschlagene Gegenstand neuerlich ausgeboten werden. Der Meistbietende bleibt jedoch von der erneuten Gebotsabgabe ausgeschlossen, für den Mindesterlös bleibt er jedoch haftbar, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch.
e.) Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar.
Auf Grund des Geldwäschegesetzes ersuchen wir bei Übersteigung von Bezahlungen über € 15.000,--einen Identitätsnachweis in Kopie vorzulegen

5. Abholung, Einlagerung
a.) Der Versteigerer ist nicht Verwahrer der versteigerten Artikel und haftet dafür keinesfalls nach § 964 ABGB dem Käufer/-in gegenüber für die pflichtgemäße Obsorge und verursachte Schäden, Verluste, Diebstähle, Vollständigkeit usw.
b.) Der Käufer/-in ist verpflichtet den Gegenstand nach der Bezahlung unverzüglich abzuholen, längstens jedoch bis zu einem, vom Versteigerer genannten Abholtermin vom Versteigerungsort abgeholt werden. Sollte der Abholtermin nicht eingehalten werden, so haftet der Käufer/-in für sämtliche Folgekosten wie z.B. weitere Lagerung, Demontage, Abtransport, Zwischenlagerung und eventuelle Auslieferung.

6. Gewährleistung, Haftung:
a.) Die Haftung des Versteigerers gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen.
b.) Der Bieter/-in verzichtet auf die Anfechtung des Kaufpreises durch Verkürzung auf die Hälfte.
c.) Der Käufer/-in verzichtet darauf den Kaufvertrag anzufechten, wobei Schadensersatzansprüche seitens der Käufer/-in gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen sind. Ausdrücklich ausgeschlossen werden etwaige Ergänzungsansprüche wegen fehlender Gegenstände.
d.) Für Unfälle während Besichtigung / Versteigerung haftet der Bieter/-in bzw. Besucher/-in. Das Inbetriebsetzung / Inbetriebnahme bzw. bewegen von Gegenständen ist strengstens untersagt.
e.) Für Übereinstimmung zwischen Fotos und Beschreibung sowie Positionsnummern wird keine Gewähr übernommen. Alle Angaben in unseren Versteigerungsunterlagen (Katalog, Internetseite und Inseraten beruhen auf Informationen und Angaben Dritter. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden. Druckfehler und Irrtum vorbehalten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wels. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Das UN-Abkommen zu Verträgen über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird nicht angewandt.
Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den Nachverkauf.
Die für die Auftragsabwicklung und Buchhaltung erforderlichen Daten, wie Name, Adresse, sowie Buchungsdaten des Erwerbers werden in unserer EDV gespeichert. Die gespeicherten Daten werden von uns nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet.

Druckfehler und Irrtum vorbehalten.
Stand Juni 2011